Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der martplan. nachfolgend in Kurzform «Agentur» genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform «Kunde» genannt. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketingberatung, Full-Service -Werbeagentur, Unternehmensberatung. Eine detaillierte Darstellung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Briefings und den Leistungsbeschreibungen der Agentur.

Arbeitsgrundsätze

Die Tätigkeiten Agentur richten sich nach den Prinzipen wie der transparenten Kommunikation, der wirtschaftlichen Erträglichkeit und Fairplay. Weiter werden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Grundsätze über die Lauterkeit der Werbung befolgt. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.

Treuepflicht

Die Agentur ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

Stellvertretung / Leistung Dritter

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Die Agentur haftet für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion. Gegenüber Dritten handelt die Agentur auf eigene Rechnung oder stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Konkurrenzausschluss

Neue Beratungsmandate für direkt konkurrierende Firmen, Produkte oder Dienstleistungen des Kunden, können nur mit dessen Einverständnis abgeschlossen werden. Dieser Konkurrenzausschluss gilt jedoch nicht für Einzelaufgaben, wie z.B. Broschüren, einzelne Anzeigen oder Webauftritte.

Geistiges Eigentum

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von ihr geschaffenen Leistungen (Abhandlung für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, grafische Arbeiten, Fotos, Animationen, Packungen).

Leistung und Verbindlichkeit

Unsere Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.

Unterlagen

Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Originalprintdateien werden auf Verlagen des Kunden herausgegeben, sofern er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die digitalen Programmdaten, welche für die Erstellung der Printunterlagen oder Online Medien benutzt wurden, insbesondere auch Zwischenerzeugnisse, verbleiben bei der Agentur. Für die Archivierung (Auslagerung der Daten ab Festplatte) auf ein anderes Medium werden unsere Kosten in Rechnung gestellt. Werden Unterlagen während mehr als drei Jahren nach Ende des Auftrags nicht benutzt oder nicht zurückverlangt, sind wir berechtigt, diese zu löschen. Die Herausgabe von Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die automatische Freigabe des Nutzungsrechtes.

Berater Honorar

Wird für den Service eines Werbemandates ein Beratungsvertrag abgeschlossen, so wird das Honorar nach Aufwand, zu einem vereinbarten Stundenansatz oder nach einer Pauschale berechnet. Innerhalb des Beratungsvertrages erbringen wir sämtliche definierten Agenturleistungen.

Reklamationen

Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten oder Erzeugnisse schriftlich an die Agentur gerichtet werden. Reklamationen zu Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich als Vermittler agiert haben, liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir setzen uns in einem solchen Fall als Vermittler für eine faire und nachhaltige Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, können jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

Rechnungsstellung

Wir sind grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Sämtliche Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Aufwandsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht werden.

Gerichtsstand

Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag oder erteilte Auftrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand in Solothurn zuständig.